Auf Grund des s. 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit während des Kriegszustandes : bei der Bewerbung um Unterstützungen oder Bei- hilfen aus Mitteln des Reiches, des Staates, cines Kommunal- verbandes, einer Landesversicherungsanstalt oder einer anderen öffentlichrechtlichen Körperschaft ist es verboten, unrichtige oder unvollständige Angaben über den Personenstand, das Vermögen, das Einkommen oder andere für die Bewilligung der Unterstützung oder Beihilfe erhebliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse zu machen /
Copy of the order Nr. 3135 issued by "Oberkommando in den Marken" on 9 December 1914 authorized by "der Oberbefehlshaber in den Marken gez. v. Kessel, Generaloberst" published by the Berlin Magistrat as a notice. Order issued during a state of siege, warns the public in Berlin an...
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