Rechtlichs vnd zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken vber die Frag, Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinss angelegt : den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwantzig Batzen wie damaln im Röm. Reich bräuchig, also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert vnd zwantzig Gulden, ob er schuldig wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet, den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, vnd also für seine hundert dargelegte Reichsthaler allein vier vnd zwantzig oder nur zwantzig zu empfahen /

Bibliographic Details
Main Author: So wohl in der Theoric als Practica erfahrner vnd berühmbter Rechtsgelehrter
Format: eBook
Language:German
Latin
Published: In Erffurt : Gedruckt in Verlegung Johan Birckners ..., [between 1620 and 1629?]
Series:Making of the modern world (Goldsmiths'-Kress Library of Economic Literature)
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