Bekanntmachung, im Folgenden geben wir eine auf unferen Vorschlag erlaffene Verordnung des Herrn Oberbefehlshabers in den Marken öffentlich bekannt, in der er die Sammlung und Verwendung gewiffer Nahrungsmittelabfälle zur Viehfütterung anordnet : Zu der bewährten Vaterlandsliebe unserer Mitbürger haben wir das Vertrauen, daß ein jeder an seiner Stelle mitwirken wird, um den Zweck der getroffenen Maßnahmen auch mit Sicherheit zu erreichen. Nicht die Strafe, die auf Verlegung der getroffenen Bestimmungen gesetzt ist, sondern der Wunsch und der Wille, die Absichten unserer Feinde zu Schanden zu machen, soll uns darauf achten lassen, daß auch das geringste unserer wirtschaftlichen Mittel voll ausgenugt wird.
Published: (1915)
Sicherung unserer Brotversorgung, ein jeder kennt die Absicht unferer Feinde, uns auszuhungern. Dieser Plan wird an unserer Kraft und an unserem Willen zerschellen : lebensmittel sind genügend vorhanden, wenn in verständiger Wirtschaft hausgehalten wird : Keiner braucht zu darben, aber jeder hat die Pflicht, den früher reichlichen Verbrauch auf das Notwendige zu beschränken.
Published: (1915)
Bekanntmachung, für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg ordne ich hiermit an: a) Samtlichen Fabrikanten und Händlern ist die Veräußerung der bei ihnen lagernden eigenen und fremden Bestände, sowie der eigenen, bei Spediteuren und Lagerhäusern lagernden Bestände an wollenen, woll- gemischten, halbwollenen und baumwollenen Decken, sowie an Filz- deden soweit nicht die Stüde nachweislich zur Ausführung eines unmittelbaren Auftrags einer Heeres- oder Marinedienststelle bestimmt find bis auf weiteres verboten ... /
Published: (1915)