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Prussia (Germany). Königlichen Ersatz-Kommission der Aushebungsbezirke Berlin & Nauck & Hartmann (Firm). (1914). Bekanntmachung, sämtliche unausgebildete Landsturmpflichtige des II. Aufgebots, welche sich in Berlin aushalten, werden hierdur angewiesen, sich während der Stunden von vormittags 8 bis nachmittags 7 Uhr im Geschäftsraume des für ihre Wohnung zuständigen Polizei-Reviers persönlich zu melden, und die Militärpapiere, soweit sie solche in Händen haben, mit zur Stelle zu bringen. Die Königlichen Ersatz-Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

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Prussia (Germany). Königlichen Ersatz-Kommission der Aushebungsbezirke Berlin and Nauck & Hartmann (Firm). Bekanntmachung, Sämtliche Unausgebildete Landsturmpflichtige Des II. Aufgebots, Welche Sich in Berlin Aushalten, Werden Hierdur Angewiesen, Sich Während Der Stunden Von Vormittags 8 Bis Nachmittags 7 Uhr Im Geschäftsraume Des Für Ihre Wohnung Zuständigen Polizei-Reviers Persönlich Zu Melden, Und Die Militärpapiere, Soweit Sie Solche in Händen Haben, Mit Zur Stelle Zu Bringen. [Berlin]: Die Königlichen Ersatz-Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin, 1914.

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Prussia (Germany). Königlichen Ersatz-Kommission der Aushebungsbezirke Berlin and Nauck & Hartmann (Firm). Bekanntmachung, Sämtliche Unausgebildete Landsturmpflichtige Des II. Aufgebots, Welche Sich in Berlin Aushalten, Werden Hierdur Angewiesen, Sich Während Der Stunden Von Vormittags 8 Bis Nachmittags 7 Uhr Im Geschäftsraume Des Für Ihre Wohnung Zuständigen Polizei-Reviers Persönlich Zu Melden, Und Die Militärpapiere, Soweit Sie Solche in Händen Haben, Mit Zur Stelle Zu Bringen. Die Königlichen Ersatz-Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin, 1914.

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