Email Record: Bekanntmachung, den Vorschriften der ss 79 und 80 des Einkommensteuergesezes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 1906 entsprechend werden die für das Steuer- jahr 1915 festgesetzten Staatssteuerlisten behuss Veranlagung der Personen mit Ein- kommen von nicht mehr als 900 Mark zur Gemeindeeinkommensteuer in der Zeit vom 6. bis einschließlich 19. Mai d. Is., täglich von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags öffentlich ausgelegt.