Reichs-Stadt Nürnbergische zweite Leibrenten-Gesellschaft. (1783). Gründliche Nachricht und Statuten von der sehr vorzüglichen und gemeinnützlichen Reichs-Stadt Nürnbergischen zweiten Leibrenten-gesellschaft: In welcher kein einiges Mitglied etwas verliehren kan, sondern auch die Einlagen der Absterbenden nebst den Zinsen zurückbezahlet werden. J.J. Fleischmann.
Chicago Style (17th ed.) CitationReichs-Stadt Nürnbergische zweite Leibrenten-Gesellschaft. Gründliche Nachricht Und Statuten Von Der Sehr Vorzüglichen Und Gemeinnützlichen Reichs-Stadt Nürnbergischen Zweiten Leibrenten-gesellschaft: In Welcher Kein Einiges Mitglied Etwas Verliehren Kan, Sondern Auch Die Einlagen Der Absterbenden Nebst Den Zinsen Zurückbezahlet Werden. Nürnberg: J.J. Fleischmann, 1783.
MLA (9th ed.) CitationReichs-Stadt Nürnbergische zweite Leibrenten-Gesellschaft. Gründliche Nachricht Und Statuten Von Der Sehr Vorzüglichen Und Gemeinnützlichen Reichs-Stadt Nürnbergischen Zweiten Leibrenten-gesellschaft: In Welcher Kein Einiges Mitglied Etwas Verliehren Kan, Sondern Auch Die Einlagen Der Absterbenden Nebst Den Zinsen Zurückbezahlet Werden. J.J. Fleischmann, 1783.