Text this: Catastrum der Handwercker welche in dem Ruppinischen Creyse und dem darzu gehörigen wusterhausischen District nach denen von Sr. Königlichen Majestät sub dato den 4ten Junii 1718 publicirten principiis regulativis und anderen Verordnungen auf denen in den Dörfern obgenannten Creyses bey der Untersuchung gefundenen alten Stellen verbleiben sollen.